Laut heutigem EuGH-Urteil (Rechtssache C-40/17; FashionID) sind Webseitenbetreiber mitverantwortlich für Plugins von Drittanbietern – die Verantwortung beschränkt sich dabei auf die Erhebung und Übermittlung der Daten. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr bewertet die Mitverantwortung der Webseitenbetreiber kritisch: „Die Grundsatzfrage, inwiefern Betreiber von Webseiten überhaupt Einfluss nehmen können auf Art und Umfang der Erhebung, wurde hier nicht abschließend geklärt. Mangels Einflussnahmemöglichkeiten ist die Rechtsauslegung in Richtung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Datenerhebung doch sehr fragwürdig.“
Dass Nutzer und Besucher einer Webseite zum Beispiel in den Datenschutzbestimmungen über die Verarbeitung informiert werden, sei prinzipiell noch nachvollziehbar. „Hier aber wieder das Einwilligungsprinzip für alle Nutzer zugrunde zu legen, geht an jeder Realität vorbei – das macht jede Webseitennutzung aus Sicht der Nutzer maximal kompliziert und umständlich“, kritisiert Thomas Duhr. Nach Aufkommen des Rechtsstreites sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Webseitenbetreiber dazu übergegangen, Like-Buttons erst nach einem initialen Klick aktiv zu schalten. Alternativ gibt es den Shariff-Button, durch den die Verbindung etwa zum sozialen Netzwerk erst nach Interaktion aufgebaut wird. „Beide Lösungen stellen sicher, dass sich Nutzer bewusst für die Interaktion durch soziale Netzwerke in diesem Kontext entscheiden. Somit müssen sich nicht alle Besucher einer Seite durch Einwilligungstiraden quälen. Vor allem, weil es viele Nutzer eben doch nicht direkt betrifft“, erklärt BVDW-Experte Duhr.
(Quelle: BVDW)