Verkäufe im Internet: Finger weg von fremden Fotos

Das Auge kauft mit: Verkäufer, die ihre Ware im Internet mit fremden Fotos schmücken, begeben sich auf gefährliches Terrain. Wer ungefragt Bilder anderer Fotografen verwendet, verletzt das Urheberrecht und muss mit einer teuren Abmahnung rechnen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Die Gefahr einer Entdeckung ist groß. Mittlerweile haben sich etliche Rechtsanwälte darauf spezialisiert, illegal genutzte Fotos im Internet aufzuspüren.

Bilder-Klau kann teuer werden

Bilder von anderen Internetseiten sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, selbst wenn sie nicht gekennzeichnet sind. "Wer sie ohne Erlaubnis verwendet, begeht einen Verstoß gegen das Urheberrecht und kann abgemahnt werden", sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. "Der Abgemahnte muss dann normalerweise eine sogenannte 'strafbewehrte Unterlassungserklärung' unterschreiben." Damit verpflichtet er sich, die Fotos nicht mehr zu verwenden.

Hinzu kommen oft die Anwaltsgebühren, die unter Umständen mehrere hundert Euro betragen können. Wenn der Verkäufer Pech hat, muss er außerdem Schadenersatz zahlen. Dieser entspricht einer angemessenen Lizenzgebühr für das Bild und wird oftmals nach der Honorarrichtlinie der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing bemessen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Grundsätzlich gilt: Wer eine Abmahnung bekommt, sollte auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist reagieren. "Das Urheberrecht greift auch, wenn sich der Verkäufer seiner Schuld nicht bewusst ist, etwa weil ein Bekannter das Foto geschickt hat", warnt R+V-Experte Nuß. Allerdings sollte der Verkäufer den geltend gemachten Unterlassungsanspruch gründlich prüfen, bevor er die Unterlassungserklärung unterschreibt.

Nur eigene Fotos ins Internet stellen

Das R+V-Infocenter rät deshalb, auf Nummer sicher zu gehen und nur eigene Fotos zu verwenden - auch wenn sie nicht so professionell aussehen wie die der Hersteller. Dafür wirken sie authentischer und zeigen tatsächlich die Ware, die dann auch beim Käufer landet. Verkäufer, die unbedingt ein bestimmtes Bild verwenden möchten, sollten vorher schriftlich um Erlaubnis fragen. Dann kann der Urheber entscheiden, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

(Quelle: www.infocenter.ruv.de)